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Don't Switch to Zelda - Laberthread

Chibiterasu

Frührentner
Hmm, für mich klingt das mehr wie Hinhalten. Professionelle Händler wissen ja auch um das Rückgaberecht und würden da wohl nur eine Standardantwort schreiben, wie
"es tut uns leid, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind. Bitte schicken Sie das Produkt zurück und wir versenden umgehend einen Ersatz" oder dergleichen.
 

Khorny

Moderator
Team
Ich tendiere eher zur Lesart, dass zumindest irgendwas passiert. Liegt aber vielleicht auch daran, dass ich inzwischen weiß wer der Händler ist, und den Laden auch kenne. Das ist zumindest kein kleiner Reseller, sondern ein Unternehmen mit Ladengeschäft. Allerdings liegt der Schwerpunkt dort ganz klar auf Gebrauchtspielen. Was für eine Ironie.
 

Levi

Pförtner des Altenheims
Ideal wäre: "wir ersetzen das, aber bitte schicken Sie uns Bilder, so dass wir einen Case beim Lieferanten aufmachen können"


(extrem positive Grüße gehen raus an Archonia!)

for the lulz 2 Bilder davon im Anhang.
 

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Bachstail

Pförtner des Altenheims
Für mich klingt das nach einer normalen maschinell erzeugten Standardantwort, denn ich habe schon erlebt, dass nach Beweisfotos gefragt wurde, obwohl die Beschwerde war, dass das Paket nie ankam, da wird es schwer, Beweisfotos zu schicken, es sei denn, ein Foto einer leeren Hand reicht aus.

Ich habe das jetzt nicht verfolgt, aber wer ist denn der Laden in diesem Fall?
 

L.Kwas

Frührentner
Ich meld mich sehr verspätet mal dazu, weil ich auf den Clip hier gestoßen bin von ner Kanzlei, und es geht darin um einen ähnlichen Fall, d.h. Videospiel als Neuware bestellt, und stattdessen Gebrauchtware mit Schäden an Verpackung erhalten.
Gericht hat dem Kläger recht gegeben, Produkt sei nicht mehr Neu, denn Neu ist nur, wenn Produkt und Verpackung neu sind, und die vorhandenen Mängel wirken sich wertmindernd aus.
Und am Ende ging's um nen zu zahlenden Schadensersatz von 2,99€, weil der Kläger das Produkt danach woanders für nen um 2,99€ höheren Preis neu gekauft hat lol (der Händler hat den Kaufpreis zurückerstattet, aber wollte keine Neuware zum selben Preis anbieten)
The video is played embedded by Youtube. Google's privacy policy applies.
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Die Parteien haben einen Kaufvertrag über ein neues Videospiel geschlossen. Der Kaufgegenstand war mangelhaft. Es kann dahinstehen, ob das Videospiel als solches neu war, wie von der Beklagten behauptet. Zu der Beschaffenheit eines neuen Spiels gehört nicht nur, dass das Spiel als solches neu ist, sondern auch dass die Verpackung neu ist. Eine Verpackung ist nur dann neu, wenn sie keine Kratzer aufweist, was bei den streitgegenständlichen Lieferungen unstreitig der Fall gewesen ist.

- AG Minden, Urteil zum Aktenzeichen 22 C 212/18
 
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Khorny

Moderator
Team
2,99€ - das hat sich gelohnt. :)

Ich denke, man muss gerade beim Thema "Verpackung" auch differenzieren, etwa weil das auf einem verlinkten Artikel vorhin etwas vage ausgedrückt war.
Verpackung ist nicht gleich Verpackung.

Gerade bei sowas wie Videospielen gehört die Box-Verpackung eben zum Produkt dazu, und damit ist natürlich der Zustand der Box genau wichtig wie die Karte oder Disc.

Dass einige Switch oder früher DS Spieler die Boxen wegwerfen, darf man am Rande noch erwähnen.

Ich habe übrigens damals (Corona) auch mal was über Amazon Marketplace bestellt, und natürlich ein DS Spiel ohne Hülle bekommen. Davon stand in der Beschreibung nichts.
Selbst wenn das Modul / Karte noch nie in einer Konsole gewesen ist, wäre es in meinen Augen ein Sachmangel (wer mag kann es als Betrug bezeichnen) die fehlende (oder in anderen Fällen beschädigte) Hülle zu verschweigen. Eine schon beschädigte oder stark gebrauchte Hülle wieder (in Folie) einzupacken ist natürlich Profiarbeit.


Eine Verpackung bei nem TV / Bildschirm / Kamera etc. ist natürlich was anderes. Dort wäre es für mich ggf. auch verschmerzbar, wenn die Verpackung beschädigt ankommt, der Inhalt aber makellos ist. Im Grunde schmeißt man einen Karton nach Ablauf der Gewährleistung ja sowieso weg.
 

L.Kwas

Frührentner
Btw weil ich den obigen Beitrag nicht mehr editieren kann (Sauerei, jeder weiß doch, dass ich meine Posts mindestens 57 mal überarbeite), um das kurz mal anzufügen:
Es gibt wohl tatsächlich keine exakte gesetzliche Definition von 'Neu' oder 'Neuware'.
Knackpunkt ist aber, dass der Händler verpflichtet ist, das Produkt im vereinbarten Zustand auszuliefern.
Und das Amtsgericht Minden hat klargestellt, was bei einem Nintendo Switch Spiel als Zustand 'Neu' bzw. 'Neuware' zu verstehen ist, d.h. neues Produkt mit OVP.

Und den Einwand von Gamestop haben sie damals auch nicht akzeptiert:
Dem Einwand der GameStop Deutschland GmbH, die hätte ein Interesse daran, in dem Ladengeschäft aus Sicherheitsgründen die neuen Packungen bereits zu öffnen, nahm sich das Gericht nicht an.
Denn eine geöffnete und verkratzte Verpackung ist nicht mehr neu. Das Videospiel hätte als gebraucht verkauft werden müssen. Ein Produkt ist nach Ansicht des Gerichts nur dann neu, wenn sowohl das Produkt als auch die Verpackung neu seien, da anderenfalls ein minderwertiger Eindruck entstünde, der bei einer Weiterveräußerung des Spiels sich wertmindernd auswirken würde. Soll das Spiel an einen Dritten verschenkt werden, würde ebenfalls der Eindruck entstehen, dass das Spiel bereits gebraucht ist.

Und der Kläger hat an paar Stellen nicht ganz richtig gehandelt, und konnte dadurch einen Teil der Anwaltskosten nicht einfordern.
Einen Fehler hat der Käufer aus Sicht des Gerichts begangen. Er hätte vor Einschaltung seines Rechtsanwalts eigenständig gegenüber der GameStop Deutschland GmbH den Rücktritt erklären und den Schadensersatz unter einer angemessenen Fristsetzung fordern müssen. Erst mit fruchtlosem Fristablauf hätte der Käufer Anspruch auf Erstattung der ihm außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten gehabt. Regelungsgrundlage für die doppelte Inverzugsetzung ist §§ 280 Abs. 3, 281 Abs. 1 S. 1 BGB.
 
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