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Xbox Elite Controller

Metal Master

Acta est fabula, plaudite!
Ähm, zur 2-Jährigen Gewährleistung ist der HERSTELLER gesetzlich verpflichtet! In den ersten sechs Monaten muss der Hersteller dem Endverbraucher nachweisen das der Schaden durch ihn (EVB) entstanden ist. Da dies eher selten, aber nicht unmöglich ist (Brandloch auf Couch), hat man als EVB gute Karten.
Dann, nach sechs Monaten, greift in der Tat die Beweislastumkehr. Soll heißen, der Endverbraucher ist nun in der Bringschuld, muss also dem Hersteller beweisen das dieser Schaden/Mangel bereits beim Erwerb bestanden hat (Naht der Couch geht auf). Das ist nahezu unmöglich! Der Hersteller wird sich darauf berufen dass dieser Schaden unmöglich beim Erwerb des Produktes schon bestand, denn dann hätte der EVB dies ja direkt reklamiert.

Der Händler bei dem das Produkt erworben wurde ist für die Abwicklung der Reklamation Zuständig (BluRay-Player zum Händler, Händler schickts weiter...)

Eine Garantie ist eine rein Freiwillige Leistung eines Herstellers/Händlers und unterliegt keiner gesetzlichen Grundlage.

Meistens ist es (in meiner Branche) so das die Regelung zur Gewährleistung recht fair ist. Wenn da ein Schaden nach sechs Monaten reklamiert wird ist es tatsächlich oft offensichtlich ein Schaden der nicht zu Beginn bestanden haben kann. (wir machen intern freiwillig 1-Jahr, aber pssst;)
Trotzdem finde ich dieses Gesetz beschissen Endverbraucherunfreundlich. Ein bekannter hatte beispielsweise eine GoPro gekauft. Bei sehr seltener und äußerst behutsamer Nutzung hat se nach 7-Monaten einfach nüscht mehr gemacht. Nicht mal einen (kostenpflichtigen) Reparaturservice hat man angeboten. Rechtlich Wasserdicht. Ich finds mies!

Ja, zum glück gibt's da noch die Kulanten die aufgrund von Kundenbindung, Image, schlechtem Gewissen oder warum auch immer mal ein Auge zudrücken und 5 grade sein lassen.


:senior:*2cents-geklimper*
 
Zuletzt bearbeitet:

Metal Master

Acta est fabula, plaudite!
Ja, stimmt.:top:
Der Hersteller(Verkäufer) verkauft dem Händler(Kunde). Dann verkauft der Händler(Verkäufer) dem Endverbraucher(Kunde).
Und so weiter...:smile:
 

Bull

Sonntagsfahrer
Sponsor
Gewährleistung = Sachmangelhaftung
Der Gesetzgeber verdonnert den Händler, bei Neuware für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Kauf, die Mängelfreiheit bei Übergabe der Sache zu gewährleisten. Da liegt der Knackpunkt: bei Übergabe ein Mängelfreies Produkt. Reklamiert der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, muss er dem Verkäufer nachweisen, das der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Da im Gewährleistungsrecht jede Partei für seine Ansprüche beweispflichtig ist, ist das fast immer unmöglich. Deshalb gibt es in den ersten 6 Monaten nach Übergabe die sog. Beweislastumkehr, um den Verbraucher etwas zu stärken. Ab dem 7. Monat ist alles wieder beim alten. Der Kunde muss dem Verkäufer nachweisen, das der Mangel bei Übergabe bereits bestanden hat. Es dreht sich also alles nur um den Zeitpunkt der Übergabe. Deswegen kann der Gesetzgeber Gewährleistung bis zum St. Nimmerleinstag geben, ab dem 7. Monat wird es für den Endverbraucher verdammt schwierig, diese in Anspruch zu nehmen. Witzig bei der Gewährleistung ist auch, das der Beginn der Gewährleistung nicht zwingend mit dem Kaufdatum übereinstimmen muss. Kaufe ich was bei einem Händler und bezahle sofort, hole aber erst drei Monate später ab, dann beginnt die Frist der Gewährleistung auch drei Monate später, da ja dann erst die Übergabe stattgefunden hat.

Eine Garantie vom Hersteller ist zwar in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben, gibt er aber eine, dann unter Anerkennung der Rechtspflicht, diese auch zu erfüllen. Dabei darf er den Kunden nicht schlechter stellen, als es das Gesetz tut. Was nicht wirklich schwer ist :D. Bei der Kulanz ist das anders. Darauf hat man als Kunde keinerlei Rechtsanspruch, denn diese ist immer freiwillig.
 
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