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Die Donnerstagsrunde

Welches Halo und in welcher Reihenfolge wollen wir Donnerstags spielen?


  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    0
  • Umfrage geschlossen .

Lorko

Altenpfleger
da ich noch bei meiner Freundin bin,werde ich heute Abend leider nicht anwesend sein.
@Nadin und Esther: ich hoffe ihr findet gleichwertigen Ersatz für mein Tööröööhh...ich weiß wird schwer:ugly:

@Pini:wenn wir Feuergefecht in Angriff nehmen kommen wir auf dich zurück

Wünsch euch noch viel Spass für heute Abend
 

Newwa Ewwa

Aushilfe der Essenausgabe
da ich noch bei meiner Freundin bin,werde ich heute Abend leider nicht anwesend sein.
@Nadin und Esther: ich hoffe ihr findet gleichwertigen Ersatz für mein Tööröööhh...ich weiß wird schwer:ugly:

@Pini:wenn wir Feuergefecht in Angriff nehmen kommen wir auf dich zurück

Wünsch euch noch viel Spass für heute Abend

Keiner wollte Deine Rolle übernehmen.... Kann ich gar nicht verstehen :sniff::sniff::sniff:
 
S

Stefan S277

Guest
Benjamin Blümchen ist ab sofort laut § 12 StBG verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Außerdem muss schon bei geringen Erstverstößen, mit einer Anzeige und horrenden Geldstrafe zu rechnen sein.
Bei mehrfach wiederholten Verstößen muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren gerechnet werden.:nene:


§ 12 StGB - Verbrechen und Vergehen
Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt (Das Strafgesetz)
Zweiter Titel (Sprachgebrauch u. Singgebrauch)


(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafen von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
(
Wobei das Singen eines Benjamin Blümchen Liedes als besonders schweres verbrechen betrachtet und geahndet wird. Bei solch einem Vergehen würde punkt 2&3 komplett entfallen, und das Strafmaß automatisch auf die Höchststrafe ausgelegt!)
:readthis:




:evil:MUHAHAHAHAHA :evil:
 
Zuletzt bearbeitet:

Newwa Ewwa

Aushilfe der Essenausgabe
Benjamin Blümchen ist ab sofort laut § 12 StBG verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Außerdem muss schon bei geringen Erstverstößen, mit einer Anzeige und horrenden Geldstrafe zu rechnen sein.
Bei mehrfach wiederholten Verstößen muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren gerechnet werden.:nene:


§ 12 StGB - Verbrechen und Vergehen
Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt (Das Strafgesetz)
Zweiter Titel (Sprachgebrauch u. Singgebrauch)


(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafen von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
(
Wobei das Singen eines Benjamin Blümchen Liedes als besonders schweres verbrechen betrachtet und geahndet wird. Bei solch einem Vergehen würde punkt 2&3 komplett entfallen, und das Strafmaß automatisch auf die Höchststrafe ausgelegt!)
:readthis:




:evil:MUHAHAHAHAHA :evil:

Ich möchte ja nicht auf Kleinigkeiten herum reiten (möchte ich wohl! :p) aber Du zitierst hier keinen Straftatsbestand, sondern lediglich die Defintion von Verbrechen und Vergehen. Ein Strafttatsbestandszitat (gibt es das Wort?) würde dann so aussehen:

§ 224 Gefährliche Körperverletzung
1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Absatz 1 und 2 gelten insbesondere für die Anwendung männlicher Gewalt auf weibliche Spielerinnen in Halo und anderen Ego-Shootern oder Spielen jeglicher Art.

Du siehst also, es ist verboten auf uns zu schießen, ansonsten macht ihr euch nach §224 1.2 (meist auch 1.3.) und 3 strafbar.:readthis:

Hingegen ist das Singen von Benjamin Blümchen kein Straftatsbestand, sodern ein Geschenk an euch :king:

Stimmts Knurriline?
 

X30 Knurriline

Kaffeefahrtpendler
Ich möchte ja nicht auf Kleinigkeiten herum reiten (möchte ich wohl! :p) aber Du zitierst hier keinen Straftatsbestand, sondern lediglich die Defintion von Verbrechen und Vergehen. Ein Strafttatsbestandszitat (gibt es das Wort?) würde dann so aussehen:

§ 224 Gefährliche Körperverletzung
1) Wer die Körperverletzung
1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Absatz 1 und 2 gelten insbesondere für die Anwendung männlicher Gewalt auf weibliche Spielerinnen in Halo und anderen Ego-Shootern oder Spielen jeglicher Art.

Du siehst also, es ist verboten auf uns zu schießen, ansonsten macht ihr euch nach §224 1.2 (meist auch 1.3.) und 3 strafbar.:readthis:

Hingegen ist das Singen von Benjamin Blümchen kein Straftatsbestand, sodern ein Geschenk an euch :king:

Stimmts Knurriline?

Ich stimme Nadin voll und ganz zu!:bravo:
Ausserdem gelten im Halouniversum besondere Gesetze und diese werden durch den Host durchgesetzt!:p Benjamin Blümchen ist ein besonderes Geschenk, das besser dankend angenommen werden sollte:nana:. Die Spielerinnen sind befugt bei Zuwiderhandlung die Bestrafung zu vollziehen.:p:D
 
S

Stefan S277

Guest
Nix da.^^ Ist schon richtig!:p Ihr vergesst da nämlich eine kitzle kleine Kleinigkeit.
Das Singen von Benjamin Blümchen Liedern fällt seit dem 07.07.2013 unter schwere Körperverletzung! Somit fällt dies unter
§ 12 StGB.
Was punkt 2&3 betrifft, wird ausreichend erklärt. Es entfällt bei dieser Straftat komplett. Hier gilt bei nicht-Einsicht die Schwere der Schuld.
Ihr wisst, was das heißt? LEBENSLÄNGLICH! Mit anschließender Sicherungsverwahrung.
(Die Sicherungsverwahrung ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern (Benjamin Blümchensingern) zu schützen, und hat somit Präventivfunktion.):p

Hä-hä-hä-hä-hääääää:Teufel:^^
Einmal Bejamin Blümchen am Donnerstag, und ich zeige jeden der mitgesungen hat an. Punkt, aus, Feierabend!
WEG MIT DEM PACK!:Teufel:^^

Dieses gesetzt ist Universen übergreifend, und wird vom Green Lantern Chor durchgesetzt. Pech wah?
^^

:evil:MUHAHAHAHAHA :evil:
 
Zuletzt bearbeitet:

X30 Knurriline

Kaffeefahrtpendler
[MENTION=2261]Stefan[/MENTION]
Na dann versuche mal einen von uns anzuzeigen, wenn wir Benjamin Blümchen singen und Du wirst sehen was passiert.:nana::D:haha:
 
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